Jahrbücher
Oldenburger Münsterland

 

Kommentar von: Franz Bölsker-Schlicht Interne Nr.: 9746-05

 

 
Von der bürgerlichen Revolution zur nationalsozialistischen Machtübernahme
 
  Dem Leser wird in diesem Band ein zwar kurzer; aber gleichwohl guter Überblick über das knappe Jahrhundert oldenburgischer Parlamentsgeschichte vermittelt. Nach einem Vorwort von Horst Milde, in dem die Bedeutung der oldenburgischen parlamentarischen Tradition für die parlamentarische Gegenwart Niedersachsens herausgestellt wird, gibt Albrecht Eckhardt zunächst einen knappen Abriß der Landtagsgeschichte. Vielfältige Aspekte werden dabei von ihm angesprochen. Ein strenges indirektes Zensuswahlrecht nur für Männer und vergleichsweise geringe Kompetenzen des Landtages gegenüber der Regierung hielten die tatsächliche Bedeutung des oldenburgischen Parlaments zwar bis 1918 in engen Grenzen, und auch das Parteienwesen konnte sich unter den herrschenden Bedingungen in der parlamentarischen Praxis kaum entfalten. Gleichwohl wuchs dem Landtag aber in jenen Jahrzehnten die Funktion einer institutionellen Klammer zwischen den drei weit auseinander liegenden und bisher nur durch das Fürstenhaus und seine Regierung zusammengehaltenen Teilen des Großherzogtums zu. Das Fehlen starker parteilicher Bindungen begünstigte unter den Abgeordneten die Profilierung von starken Einzelpersönlichkeiten. Eckhardt rundet das Bild dieser ersten und längsten Phase oldenburgischer Parlamentsgeschichte ab durch einen aufschlußreichen Blick auf den sozialen und beruflichen Hintergrund der Abgeordneten sowie auf ihre regionale Herkunft.  
  In seiner Darstellung der Entwicklung nach 1918 räumt Eckhardt entsprechend den gewandelten Verhältnissen den Parteien im Landtag und ihren Aktivitäten einen breiten Raum ein und schildert dann in diesem Zusammenhang den Aufstieg der Nationalsozialisten, der 1932 zur Regierungsübernahme der NSDAP führte und 1933/34 schließlich die Gleichschaltung und Aufhebung des Landtages zur Folge hatte.  
  Der historische Abriß wird im zweiten Teil des Buches veranschaulicht durch eine Auswahl von Quellenauszügen, hauptsächlich Protokollen von Debatten des Landtages, so über die Verfassung von 1848 und ihre Revision 1851/52, über eine mögliche Ausdehnung des Wahlrechts auf Frauen und eine Absenkung des Wahlalters 1908, über die neue Verfassung von 1919 und über Maßnahmen gegen die Wohnungsnot 1930.  
  Den dritten Teil des Buches bildet ein alphabetisches Register aller Abgeordneten des Landtages von 1848 bis 1933. Angegeben werden jeweils Name, Lebensdaten, Beruf und Wohnort, Zeit der Mitgliedschaft im Landtag und gegebenenfalls politische Ämter. Nicht aufgeführt wird - was vor allem für die Zeit ab 1919 wünschenswert gewesen wäre - die Parteizugehörigkeit. Dafür wird aber auf die jeweilige Erwähnung in dem geplanten Handbuch zum Oldenburgischen Landtag verwiesen.  

 

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Stand: 06. März 2009